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Die neue Heizung
   

Ab November 2004 gilt die neue Immissionsschutz- Verordnung. Der zulässige Verlust darf dann bei Anlagen bis 25 kW Leistung nur noch maximal 11 % betragen. Viele ältere Heizungsanlagen haben Abgasverluste von 15 % und mehr. Hier gibt es aktuelle Förderprogramme !

Wir beraten Sie gerne!